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Batteriegesetz (BattG)

Batteriegesetz – Hinweise zur Rücknahme von Altbatterien

Hinweise zur Rücknahme von Altbatterien

Batterien und Akkus dürfen nicht über den gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden. Als Händler informieren wir unsere Kunden über die gesetzlich vorgeschriebene getrennte Erfassung und Rückgabe von Altbatterien.

Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben ergeben sich insbesondere aus dem geltenden deutschen Batterierecht und dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) sowie der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien.

1. Kostenlose Rückgabe von Altbatterien

Als Händler nehmen wir die von uns angebotenen bzw. angebotenen Batteriekategorien entsprechenden Altbatterien im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang unentgeltlich zurück.

Die Rücknahme erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und betrifft insbesondere Altbatterien, die der jeweiligen Batteriekategorie unserer angebotenen Neubatterien entsprechen.

Bei Batterien und Akkus, die in Fahrrädern oder E-Bikes enthalten bzw. eingebaut sind, können je nach Batterieart besondere gesetzliche Regelungen gelten.

2. Rückgabe bei Online-Bestellungen

Da Fahrradu seine Produkte auch im Fernabsatz anbietet, stellen wir im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen geeignete Möglichkeiten für die Rückgabe von Altbatterien zur Verfügung.

Wenn Sie eine Altbatterie zurückgeben möchten, kontaktieren Sie uns bitte vor dem Versand:

Fahrradu
Hochstraße 19C
40670 Meerbusch-Osterath
Deutschland

E-Mail: info@fahrradu.de
Telefon: +49 157 82137847

Wir teilen Ihnen anschließend mit, wie die Rückgabe im konkreten Fall erfolgen kann.

Bitte senden Sie Altbatterien nicht ohne vorherige Abstimmung an uns zurück, insbesondere wenn es sich um Lithium-Ionen-Akkus oder andere Gefahrgutbatterien handelt.

3. Besondere Hinweise für Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Ionen-Akkus, insbesondere Akkus von E-Bikes, können bei Beschädigung, Kurzschluss, unsachgemäßer Lagerung oder falscher Entsorgung ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Beschädigte, aufgeblähte, ausgelaufene, überhitzte oder anderweitig auffällige Akkus dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt und nicht ohne vorherige Abstimmung versendet werden.

Bitte kontaktieren Sie uns in solchen Fällen vorab, damit wir Ihnen eine geeignete Vorgehensweise mitteilen können.

4. Pflicht zur getrennten Entsorgung

Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und einer geeigneten Rücknahme- oder Sammelstelle zuzuführen.

Bitte geben Sie Altbatterien daher bei einer entsprechenden Sammelstelle, einem rücknahmepflichtigen Händler oder über die hierfür vorgesehenen Rücknahmesysteme ab.

5. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Batterien und Akkus sind häufig mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

Dieses Symbol weist darauf hin, dass die Batterie nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden darf.

Bei Batterien können zusätzlich chemische Symbole wie Cd, Hg oder Pb angebracht sein. Diese weisen auf bestimmte enthaltene Stoffe hin.

6. Rücknahme von Fahrzeug- und E-Bike-Batterien

Für bestimmte Batteriekategorien, insbesondere Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien, gelten besondere Rücknahmevorschriften.

Das BattDG verpflichtet Händler unter bestimmten Voraussetzungen zur unentgeltlichen Rücknahme entsprechender Altbatterien, wenn sie die jeweilige Batteriekategorie als Neubatterie anbieten oder angeboten haben.

Bei E-Bike-Akkus ist insbesondere die konkrete Batterieart und deren Einordnung nach dem geltenden Batterierecht maßgeblich.

7. Starterbatterien

Soweit Starterbatterien angeboten werden, gelten zusätzlich die gesetzlichen Pfand- und Rücknahmeregelungen.

Für Starterbatterien kann bei der Abgabe an Endnutzer ein gesetzliches Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer anfallen, sofern keine Starter-Altbatterie zurückgegeben wird. Die gesetzlichen Ausnahmen sind zu beachten.

8. Keine Entsorgung über den Hausmüll

Bitte beachten Sie:

Altbatterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll.

Durch die getrennte Sammlung können Batterien ordnungsgemäß behandelt, verwertet und recycelt werden. Gleichzeitig werden mögliche Umwelt- und Gesundheitsbelastungen durch eine unsachgemäße Entsorgung vermieden.

9. Weitere Informationen und Kontakt

Wenn Sie Fragen zur Rückgabe einer bei Fahrradu gekauften Batterie oder eines Akkus haben, wenden Sie sich bitte an:

Fahrradu
Hochstraße 19C
40670 Meerbusch-Osterath
Deutschland

E-Mail: info@fahrradu.de
Telefon: +49 157 82137847

Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Rückgabe der betreffenden Altbatterie.

10. Rechtliche Hinweise

Diese Informationen dienen der Umsetzung der gesetzlichen Informationspflichten für den Vertrieb und die Rücknahme von Batterien und Altbatterien.

Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Die gesetzlichen Rücknahme- und Informationspflichten können je nach Batteriekategorie unterschiedlich ausgestaltet sein.

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